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Gute Nachricht: Das Baukindergeld für Familien mit Kindern und Alleinerziehende ist jetzt da und kann bei der KfW online beantragt werden! Mit diesem Zuschuss unterstützt der Staat beim Bauen und Kaufen der ersten eigenen vier Wände.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. (Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.)

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Insgesamt können Sie 12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn Sie das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen 10 Jahre selbst für Wohnzwecke nutzen.

Wie viel Baukindergeld gibt es?

 

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen

Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind unter 18 Jahren betragen. Hierfür wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt (Beispiel für einen Antrag in 2018 wird der Durchschnitt der Einkommen aus 2015 und 2016 gebildet). Zum Haushaltseinkommen zählen die Einkommen des Antragstellers und Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft.

Anforderungen an das Wohneigentum

Der Antragsteller muss Eigentümer, mindestens Miteigentümer des selbstgenutzten Wohneigentums geworden sein. Dieses muss gemäß Grundbucheintrag zu mindestens 50 % dem Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) gehören.

Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erteilt worden ist. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein.

Wer kann Anträge stellen?

Jede natürliche Person,

 die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist

 die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt

 in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt

 deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen.

Wann und wie ist der Zuschuss zu beantragen?

Der Antrag auf Zuschuss ist im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal), frühestens nach Bezug des Wohneigentums zu stellen (spätestens 3 Monate nach dem Einzug).

Auszahlung

Die Zuschussraten werden jährlich gezahlt.

 

HEILIGENDAMM. Die tfas GmbH (thüringer finanzanalyse service GmbH) aus Erfurt und Mühlhausen gehört zu den 49 erfolgreichsten unabhängigen Finanz- und Versicherungsmaklerunternehmen von 4.700 des Apella Maklerverbundes. Die Auszeichnung wurde am 04.09.2018 im Grandhotel in Heiligendamm verliehen. Die Inhaber und Gründer André Stange und Torsten Gräbedünkel freuten sich sehr über die Auszeichnung, die sie bereits zum 8. in Folge erhielten.

 

Vor 17 Jahren gründeten Sie das Unternehmen mit dem Ziel, dass Kundenberatung in den Bereichen Finanzen & Versicherungen auch ganzheitlich, fair und unabhängig funktionieren kann. Sie wollten losgelöst von den Vorgaben der Gesellschaften agieren um aus der Sicht Ihrer Mandanten Lösungen finden, die langfristig funktionieren und echten Mehrwert schaffen.

 

Heute besteht das Unternehmen aus einem über 25-köpfigen Team an Beratern und Experten mit Filialen in Thüringen und den angrenzenden Bundesländern, u.a. in Mühlhausen, Meiningen, Arnstadt, Fulda, Blankenburg, Menteroda.

 

Mit über 10.000 Kunden gehört die tfas GmbH damit zu den größten unabhängigen Finanz- und Versicherungsmaklern Mitteldeutschlands.

 

Als freie Berater passen Sie die Versicherungslösungen, Finanzierungsangebote in der Baufinanzierung und Finanzkonzepte individuell auf die Ansprüche Ihrer Klienten an. Dazu pflegen Sie Partnerschaften mit über 500 Produktanbietern.

 

Die Vielseitigkeit der unterschiedlichen Anbieter im Bereich Versicherungen und Finanzdienstleistungen ist immer schwerer zu durchschauen. Dazu kommen ständig neue politische und weltwirtschaftliche Impulse, welche im Sinne einer stabilen Geldanlage und einer Ertragsgarantie langfristig aber auch mitunter zeitnahe Korrekturen und Eingriffe in den Finanzierungsplan verlangen.

 

Deshalb sieht man sich eher als ganzheitlicher Finanzberater. Dazu wurden sehr innovativ Lebenssituationen konstruiert und die daraus entstehenden Bedürfnisse an eine Versicherungs- und Finanzberatung skizziert. Die individuelle und genaue Analyse der ist-Situation und Lebensziele ihrer Klienten ist die wichtige Basis für eine Strategie mit Weitblick. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.t-fas.de .

Gesetzlich ist jeder Gewerbetreibende dazu verpflichtet, verursachte Schäden zu ersetzen – und das ohne finanzielle Obergrenze. Das macht die Betriebshaftpflichtversicherung zum unverzichtbaren Schutz für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler jeglicher Art. Warum das so ist, erfährst du hier!

Welche Risiken versichert die Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt gegen Schadensersatzforderungen aus Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden. Sie bietet hierbei zudem passiven Rechtsschutz, denn sie schützt nicht nur vor den Kosten eventueller Schadensersatzansprüche, sondern prüft auch, ob diese berechtigt sind und kommt für eventuelle Verfahrenskosten im Fall einer Forderungsabwehr auf.

Bei Personenschäden an Dritten, wie zum Beispiel Verletzungen, Gesundheitsschädigungen, allergischen Reaktionen oder sogar Tod fallen Kosten der Wiedergutmachung (Schmerzensgeld, Verdienstausfall) sowie die der Wiederherstellung der Gesundheit (Arzt-, Krankenhausbesuch oder Rehabilitation) oder Kosten in Form von Ausgleich bei Berufsunfähigkeit (Rente) an.

Kommt Eigentum eines Dritten innerhalb der designierten Räumlichkeiten oder durch das Handeln des Unternehmens/der Mitarbeiter abhanden oder wird es beschädigt, ist hier die Rede von einem Sachschaden. Auch hierfür haftet der Unternehmer. Die Betriebshaftpflicht kommt in solchen Fällen für die Schadensersatzkosten auf und begleicht daraus folgende Forderungen. Ebenso im Versicherungsschutz enthalten sind eventuelle Schäden am Eigentum des Vermieters.

Führt ein durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckter Personen- oder Sachschaden zu einem finanziellen Schaden, handelt es sich um einen unechten Vermögensschaden. Unechte Vermögensschäden sind, im Gegensatz zu echten Vermögensschäden, ebenfalls im Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung enthalten.

Umweltschäden/Umwelthaftpflichtschäden können beispielsweise durch die Lagerung und den Austritt gefährlicher Stoffe auf dem Betriebsgelände an privatem oder öffentlich-rechtlichem Eigentum, Gewässer oder Grund entstehen. Gelangen derartige Stoffe und Chemikalien beispielsweise in das Grundwasser, müssen aufwendige und kostspielige Reinigungsmaßnahmen ergriffen werden. Die Kosten hierfür übernimmt in der Regel ebenfalls die Betriebshaftpflichtversicherung.

 

Warum du eine Betriebshaftpflichtversicherung brauchst als …

… Unternehmen:

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist unabdingbar für Unternehmen jeder Branche und Größe: Ganz gleich ob Bürobetriebe, Einzelhandel, Handwerk, Bau, Heilwesen, Pflege, IT & Medien, Schönheit & Wellness oder andere Unternehmensfelder – es wird sich nur schwer ein Unternehmen frei von Haftpflichtrisiken finden. Auch die Unternehmensform ist hierbei irrelevant. Auch wenn nicht persönlich für eventuelle Schäden gehaftet werden muss, können Schadensforderungen das finanzielle Wohl des Unternehmens gefährden. Besonders kleine und mittlere Unternehmen können im Schadenfall finanziell stark getroffen werden.

… Selbstständige/r und Freiberufler/in:

Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert nicht nur Unternehmen gegen die bereits erwähnten Risiken ab, sondern auch Freiberufler und andere Selbstständige. Wie auch bei Unternehmen, spielt das bestimmte Tätigkeitsfeld des Selbstständigen oder Freiberuflers zunächst keine Rolle. Im Rahmen der beruflichen Tätigkeit kann es bei einem selbstständigen oder freiberuflichen Unternehmer genauso wie in einem Unternehmen zu kostspieligen Personen- und Sach- und Vermögensfolgeschäden kommen. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist somit auch für Freiberufler und Selbstständige unverzichtbar.

 

Wer ist durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert?

Jede Person, die für das Unternehmen oder im Auftrag des versicherten Unternehmens handelt, wird durch den Schutz der Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Voraussetzend ist hier nur, dass sich der Unternehmenssitz in Deutschland befindet und die Person Arbeiten erledigt, welche der Geschäftstätigkeit des versicherten Gewerbes dienen. Die Arbeitszeit und das genaue Beschäftigungsverhältnis sind zunächst unwichtig.

 

Wo gilt der Schutz der Betriebshaftpflichtversicherung?

Der Versicherungsschutz ist nicht an einen Ort gebunden. Ganz gleich, ob auf dem eigenen Betriebsgelände, in den betrieblich genutzten Räumlichkeiten, im öffentlichen Raum oder bei dem Kunden – der Versicherungsschutz besteht.

Standardmäßig greift die Versicherung allerdings nur EU-weit. Viele Versicherungen haben in ihren Tarifen jedoch auch einen Schutz von Aktivitäten in nicht-EU-Staaten inkludiert. Ein Blick in die einzelnen Tarifmerkmale interessanter Tarife verschafft schnell Klarheit.

 

Wie grenzt sich die Betriebshaftpflicht von anderen Haftpflichtversicherungen ab?

Es gibt drei zentrale Haftpflichtversicherungen für das Gewerbe: Betriebs-, Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.  Der Sinn und Zweck dieser Versicherungen ist es, Haftungsrisiken gegenüber Dritten abzudecken. Je nach Tätigkeit muss entschieden werden, welche Haftpflichtversicherung du für dein Gewerbe benötigst.

Wie bereits erwähnt, deckt die Betriebshaftpflichtversicherung Personen-, Sach-, Umwelt- und unechte Vermögensschäden ab. Außerdem sind der gesamte Betrieb/die Praxis/die Kanzlei/das Büro und das Personal durch die Versicherung gegen Haftpflichtansprüche geschützt. Die Betriebshaftpflicht empfiehlt sich also für jedem Gewerbetreibenden mit Kundenkontakt, eigenen Räumlichkeiten und/oder Mitarbeitern.

Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen ist vor allem für Freiberufler und Selbstständige vorgesehen. Bei der Berufshaftpflichtversicherung wird oft auch von einer Betriebshaftpflichtversicherung mit integrierter Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesprochen Sie umfasst in der Regel alle Schadensarten der Betriebshaftpflicht und bietet in den meisten Tarifen ebenfalls eine Absicherung gegen echte Vermögensschäden. Sie wird häufig gewählt, wenn eine Versicherungspflicht für Vermögensschäden besteht.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet ausschließlich Schutz gegen echte Vermögensschäden. Sie dient oft als Zusatzbaustein für die Betriebshaftpflichtversicherung. Zusammen bieten beide Versicherungen umfassenden Schutz für alle mit eigenen Räumlichkeiten, Mitarbeitern, Kundenkontakt und erhöhtem Risiko für Vermögensschäden.