Slide background

Die Familie
umfassend versorgt

Ein eigenes Haus mit einer
glücklichen Familie drumherum!

mehr erfahren
Slide background

Der Single
umfassend beraten

Meine Freiheit
ist mein Lebensplan!

mehr erfahren
Slide background

Die Bestager
faszinierende Ausblicke

Aktiv, bewusst
und komfortabel leben!

mehr erfahren
Slide background

65 plus
faszinierend genießen

Endlich sorgenfrei
den Ruhestand genießen!

mehr erfahren
Slide background

Business
faszinierend gemanagt

Für mein Unternehmen
habe ich nachhaltig gesorgt!

mehr erfahren

Wer in Sachen Sparen auf Fonds setzt findet in den letzten Wochen dieses Jahres höchstwahrscheinlich ein Schreiben der jeweiligen Bank im Briefkasten bzw. E-Mail-Postfach. Dieses bitte nicht ignorieren oder gar löschen, denn darin geht es um die neue Vorabsteuer. Diese muss in diesem Jahr erstmals (und zukünftig jährlich) auf Erträge aus Fonds und ETF-Fonds gezahlt werden.

Nach einer bestimmten Formel errechnet sich ein eher geringer Basisertrag für die Abgeltungssteuer. Wie hoch die Steuerzahlung ausfällt, hängt stark von der Höhe des Depotguthabens zum Jahresbeginn ab: von zweistelligen Beträgen bei 10.000 Euro bis hin zu einigen Hundert Euro bei 100.000 Euro Guthaben.

Wichtig, wie auch bei allen anderen Konten mit (möglichen) Zinserträgen, ist auch hier die Einrichtung es Freistellungsauftrages. Solange der Ertrag darunter liegt, wird keine Steuer abgeführt. Ansonsten sollte man darauf achten, dass das betreffende Konto zu Beginn des nächsten Jahres gedeckt ist.

Quelle: finanztip.de

Viele Autoversicherer versenden im November und Dezember die Beitragsabrechnung für das neue Jahr. Sind Fahrer in diesem Jahr ohne Unfall unterwegs gewesen oder fallen durch einen Umzug in eine bessere Regionalklasse, reduziert sich in der Regel ihr Beitrag.

Viele Versicherte nehmen dies lediglich zur Kenntnis, denn geringere Kosten sind ja in erster Linie positiv. Doch Vorsicht: meist lohnt der Blick ins Kleingedruckte! Oft werden durch Rabatte Beitragserhöhungen des Versicherers „getarnt“. Besonders wichtig ist daher ein Blick auf verdeckte Prämienerhöhungen. Finden Sie diese in Ihrer Rechnung, können Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und Ihre Kfz-Versicherung wechseln.

Wie erkennen Sie eine verdeckte Prämienerhöhung?

Die Jahresrechnung enthält eine Übersicht über die anfallenden Kosten sowie die zustehende Rabatte für das nächste Jahr. In der Regel verrechnen Versicherer beide Posten direkt miteinander. So sind Beitragserhöhungen nicht auf den ersten Blick erkennbar.

Wird nur der Gesamtbeitrag gesehen, freuen sich Versicherte oftmals über geringere Kosten für das kommende Versicherungsjahr. Genauer betrachten sollte man jedoch den sogenannten Grundbeitrag, der ohne Abzug von Vergünstigungen, Rabatten o. ä. fällig ist. Dieser sollte unbedingt mit dem Beitrag aus dem Vorjahr verglichen werden. Ist die Summe künftig höher, wurde durch den Versicherer eine Beitragserhöhung vorgenommen, ohne die Kunden gesondert darüber zu informieren.


Was können Versicherte bei einer Beitragserhöhung tun?

Bei einer versteckten Beitragsanpassung besteht ein Sonderkündigungsrecht, ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist möglich – dadurch kann oft Geld gespart werden.

Dabei ist wichtig, dass sich Versicherte innerhalb der einmonatigen Kündigungsfrist eine schriftliche Zusage ihres neuen Versicherers einholen. Da die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland für Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben ist, wäre diese sonst unwirksam.

Daneben sollten Versicherte nicht nur auf den günstigsten Preis, sondern auch auf die jeweiligen Leistungen der Versicherungen achten. Mit unserem kostenlosen Tarifvergleich können Sie verschiedene Angebote gegenüberstellen und die für Sie persönlich beste Autoversicherung finden.

Tipp: Eine reguläre Kündigung der Kfz-Versicherung ist auch ohne Beitragsanpassung möglich. Die entsprechende Frist dafür endet bei vielen Versicherungen am 30. November.

Quelle: finanzen.de

 

Zum Monatsanfang treten regelmäßig einige Gesetzesänderungen in Kraft. Die wohl wichtigste Neuerung im November 2018 ist insbesondere für Betroffene des Dieselskandals interessant: Die Musterfeststellungsklage, die Verbrauchern seit 1. November zur Verfügung steht, ermöglicht sich Sammelklagen gegen große Unternehmen anzuschließen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen.

Der Bundesverband Verbraucherzentrale und der ADAC haben beim Oberlandesgericht Braunschweig eine Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen eingereicht. Der Autobauer hatte über eine Software die Abgaswerte seiner Fahrzeuge manipuliert, um Grenzwerte zu umgehen. Fahrer dieser Modelle können sich der Klage anschließen:
  • Marke: VW, Audi, Skoda, Seat
  • Motorentyp: EA 189, Vierzylinder, Hubraum 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter
  • Kaufdatum: Nach dem 1. November 2008

Musterfeststellungsklage – wie funktioniert das?

Durch das finanziell große Risiko, scheuten sich viele Verbraucher als Einzelkläger gegen große Konzerne vorzugehen. Mit der Musterfeststellungsklage können bestimmte Einrichtungen wie z. B. Verbände oder Verbraucherschutzorganisationen dies nun im Namen der Betroffenen tun.

Vorteil: keinerlei Risiko für den Einzelnen, denn bei Abweisung der Klage, tragen die Einrichtungen die Last des Verfahrens.

Nachteil: bei einer erfolgreichen Klage muss jeder Verbraucher individuell seinen Schadensersatzanspruch anhand des Musterurteils durchsetzen und so kann es teilweise Jahre Dauern, bis die betroffene Autobesitzer Geld erstattet bekommen

Tipp: Wer sich nicht einer Musterfeststellungsklage anschließt, sondern auf eigene Faust klagt, schützt sich mit einer Rechtsschutzversicherung gegen die finanziellen Folgen gerichtlicher Auseinandersetzungen. In unserem Angebotsvergleich finden Sie schnell und einfach den für Sie passenden Anbieter. Bei Fragen beraten wir Sie auch gern persönlich!


Außerdem neu im November:

Die Software des Eheregisters wurde aktualisiert, so dass nun auch gleichgeschlechtliche Paare registriert werden können. Die im Oktober 2017 eingeführte "Ehe für Alle“ kann damit auch formal umgesetzt werden.

Zudem können Menschen mit mehreren Vornamen nun deren Reihenfolge selbst bestimmen und dies in ihren Personalausweis eintragen lassen. Ein Gang zum Standesamt genügt hierfür. Damit soll leichter erkennbar werden, welcher Name der Rufname ist. Die Regelung gilt aber nicht für Doppelnamen, die mit einem Bindestrich geschrieben werden.



(Quelle: finanzen.de)