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Grundsteuerreform – was ändert sich für Eigentümer und Mieter?

Ob Mieter, Eigenheim- oder Grundstücksbesitzer, Wohnungseigentümer oder Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen – für alle wird einmal im Jahr Grundsteuer fällig bzw. sind sie indirekt davon betroffen. Nachdem jedoch das Bundesverfassungsgericht in diesem Frühjahr die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, muss diese nun reformiert werden. Bundesfinanzminister Olaf Scholz plant folgende Änderungen bei der zukünftigen Berechnung der Grundsteuer:

Der Einheitswert soll sich fortan aus der Wohn- und Grundstücksfläche, dem Baujahr, der Nettokaltmiete und dem Bodenrichtwert zusammensetzen. Diese Daten sollen 2020 über die Steuererklärung der Immobilieneigentümer erfasst werden.

Die Grundmesszahl soll außerdem vom Bund neu festgelegt werden. Die Höhe des Hebesatzes obliegt aber weiterhin den Städten und Gemeinden. Scholz sieht vor, diese beiden Faktoren so zu senken, dass die Grundsteuer generell nicht steigen wird. In den wenigen Fällen, in denen es doch einen Anstieg geben könnte, geht der Finanzminister lediglich von einem mittleren zweistelligen Betrag pro Jahr aus.

Kritik zu den Plänen kommt vor allem aus den Reihen der Opposition und dem Mieterbund. Das Modell sei zu kompliziert. Außerdem könne es, im Falle einer Steuererhöhung, durch die Umlegung der Grundsteuer auf die Mieter, zu einer weiteren Verknappung von bezahlbarem Wohnraum in Ballungsgebieten kommen.

Ein Beschluss der Grundsteuerreform durch den Bundestag ist dennoch bis Ende des Jahres vorgesehen.

Quelle: finanzen.de

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