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Erstmalig Vorabsteuer für Fondsbesitzer

Wer in Sachen Sparen auf Fonds setzt findet in den letzten Wochen dieses Jahres höchstwahrscheinlich ein Schreiben der jeweiligen Bank im Briefkasten bzw. E-Mail-Postfach. Dieses bitte nicht ignorieren oder gar löschen, denn darin geht es um die neue Vorabsteuer. Diese muss in diesem Jahr erstmals (und zukünftig jährlich) auf Erträge aus Fonds und ETF-Fonds gezahlt werden.

Nach einer bestimmten Formel errechnet sich ein eher geringer Basisertrag für die Abgeltungssteuer. Wie hoch die Steuerzahlung ausfällt, hängt stark von der Höhe des Depotguthabens zum Jahresbeginn ab: von zweistelligen Beträgen bei 10.000 Euro bis hin zu einigen Hundert Euro bei 100.000 Euro Guthaben.

Wichtig, wie auch bei allen anderen Konten mit (möglichen) Zinserträgen, ist auch hier die Einrichtung es Freistellungsauftrages. Solange der Ertrag darunter liegt, wird keine Steuer abgeführt. Ansonsten sollte man darauf achten, dass das betreffende Konto zu Beginn des nächsten Jahres gedeckt ist.

Quelle: finanztip.de

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