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Ob Mieter, Eigenheim- oder Grundstücksbesitzer, Wohnungseigentümer oder Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen – für alle wird einmal im Jahr Grundsteuer fällig bzw. sind sie indirekt davon betroffen. Nachdem jedoch das Bundesverfassungsgericht in diesem Frühjahr die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, muss diese nun reformiert werden. Bundesfinanzminister Olaf Scholz plant folgende Änderungen bei der zukünftigen Berechnung der Grundsteuer:

Der Einheitswert soll sich fortan aus der Wohn- und Grundstücksfläche, dem Baujahr, der Nettokaltmiete und dem Bodenrichtwert zusammensetzen. Diese Daten sollen 2020 über die Steuererklärung der Immobilieneigentümer erfasst werden.

Die Grundmesszahl soll außerdem vom Bund neu festgelegt werden. Die Höhe des Hebesatzes obliegt aber weiterhin den Städten und Gemeinden. Scholz sieht vor, diese beiden Faktoren so zu senken, dass die Grundsteuer generell nicht steigen wird. In den wenigen Fällen, in denen es doch einen Anstieg geben könnte, geht der Finanzminister lediglich von einem mittleren zweistelligen Betrag pro Jahr aus.

Kritik zu den Plänen kommt vor allem aus den Reihen der Opposition und dem Mieterbund. Das Modell sei zu kompliziert. Außerdem könne es, im Falle einer Steuererhöhung, durch die Umlegung der Grundsteuer auf die Mieter, zu einer weiteren Verknappung von bezahlbarem Wohnraum in Ballungsgebieten kommen.

Ein Beschluss der Grundsteuerreform durch den Bundestag ist dennoch bis Ende des Jahres vorgesehen.

Quelle: finanzen.de

Wer in Sachen Sparen auf Fonds setzt findet in den letzten Wochen dieses Jahres höchstwahrscheinlich ein Schreiben der jeweiligen Bank im Briefkasten bzw. E-Mail-Postfach. Dieses bitte nicht ignorieren oder gar löschen, denn darin geht es um die neue Vorabsteuer. Diese muss in diesem Jahr erstmals (und zukünftig jährlich) auf Erträge aus Fonds und ETF-Fonds gezahlt werden.

Nach einer bestimmten Formel errechnet sich ein eher geringer Basisertrag für die Abgeltungssteuer. Wie hoch die Steuerzahlung ausfällt, hängt stark von der Höhe des Depotguthabens zum Jahresbeginn ab: von zweistelligen Beträgen bei 10.000 Euro bis hin zu einigen Hundert Euro bei 100.000 Euro Guthaben.

Wichtig, wie auch bei allen anderen Konten mit (möglichen) Zinserträgen, ist auch hier die Einrichtung es Freistellungsauftrages. Solange der Ertrag darunter liegt, wird keine Steuer abgeführt. Ansonsten sollte man darauf achten, dass das betreffende Konto zu Beginn des nächsten Jahres gedeckt ist.

Quelle: finanztip.de

Viele Autoversicherer versenden im November und Dezember die Beitragsabrechnung für das neue Jahr. Sind Fahrer in diesem Jahr ohne Unfall unterwegs gewesen oder fallen durch einen Umzug in eine bessere Regionalklasse, reduziert sich in der Regel ihr Beitrag.

Viele Versicherte nehmen dies lediglich zur Kenntnis, denn geringere Kosten sind ja in erster Linie positiv. Doch Vorsicht: meist lohnt der Blick ins Kleingedruckte! Oft werden durch Rabatte Beitragserhöhungen des Versicherers „getarnt“. Besonders wichtig ist daher ein Blick auf verdeckte Prämienerhöhungen. Finden Sie diese in Ihrer Rechnung, können Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und Ihre Kfz-Versicherung wechseln.

Wie erkennen Sie eine verdeckte Prämienerhöhung?

Die Jahresrechnung enthält eine Übersicht über die anfallenden Kosten sowie die zustehende Rabatte für das nächste Jahr. In der Regel verrechnen Versicherer beide Posten direkt miteinander. So sind Beitragserhöhungen nicht auf den ersten Blick erkennbar.

Wird nur der Gesamtbeitrag gesehen, freuen sich Versicherte oftmals über geringere Kosten für das kommende Versicherungsjahr. Genauer betrachten sollte man jedoch den sogenannten Grundbeitrag, der ohne Abzug von Vergünstigungen, Rabatten o. ä. fällig ist. Dieser sollte unbedingt mit dem Beitrag aus dem Vorjahr verglichen werden. Ist die Summe künftig höher, wurde durch den Versicherer eine Beitragserhöhung vorgenommen, ohne die Kunden gesondert darüber zu informieren.


Was können Versicherte bei einer Beitragserhöhung tun?

Bei einer versteckten Beitragsanpassung besteht ein Sonderkündigungsrecht, ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist möglich – dadurch kann oft Geld gespart werden.

Dabei ist wichtig, dass sich Versicherte innerhalb der einmonatigen Kündigungsfrist eine schriftliche Zusage ihres neuen Versicherers einholen. Da die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland für Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben ist, wäre diese sonst unwirksam.

Daneben sollten Versicherte nicht nur auf den günstigsten Preis, sondern auch auf die jeweiligen Leistungen der Versicherungen achten. Mit unserem kostenlosen Tarifvergleich können Sie verschiedene Angebote gegenüberstellen und die für Sie persönlich beste Autoversicherung finden.

Tipp: Eine reguläre Kündigung der Kfz-Versicherung ist auch ohne Beitragsanpassung möglich. Die entsprechende Frist dafür endet bei vielen Versicherungen am 30. November.

Quelle: finanzen.de