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Was zahlt die Hausratversicherung bei Einbruchdiebstahl?

Fast alle vier Minuten wird in Deutschland ein Einbruch begangen – oft ein Fall für die Hausratversicherung.

Wertvoller Schmuck, Bargeld oder Antiquitäten – Wertsachen wie diese zählen dabei in den meisten Fällen zum Diebesgut. Ob die Hausratversicherung bei einem solchen Schadensfall zahlt und welche Teile des Besitzes überhaupt versichert sind, wissen Viele nicht.
Eines ist jedoch sicher: ganz ohne Versicherung blieben Betroffene selbst auf dem Schaden sitzen.

Bei einem Einbruch mit Diebstahl kommt die Versicherung für den Schaden auf, den der Dieb verursacht hat. Dabei gilt generell, dass rund 20 Prozent der Versicherungssumme bei einem Einbruch abgesichert sind, das können bis zu 20.000 Euro sein. Versichert sind in der Regel Wertgegenstände wie Schmuck, Uhren, Bargeld und wichtige Dokumente wie Urkunden oder Wertpapiere. Möbel sind dagegen nur dann beim Diebstahlschutz abgedeckt, wenn es sich dabei um Antiquitäten handelt.

Folgende Obergrenzen für einzelne Besitztümer gelten bei den meisten Versicherungen:
Bargeld: bis 1.500 Euro
Wertpapiere: bis 3.000 Euro
Wertgegenstände (z.B. Schmuck, Uhren): bis 20.000 Euro


Tipps für die Tarifsuche

Eine Unterversicherung sollte vermieden werden, d.h. dass der tatsächliche Wert des zu versichernden Besitzes weit höher liegt als durch die Versicherungssumme abgedeckt wird.

Grobe Fahrlässigkeit sollte unbedingt mitversichert werden, das bedeutet, dass die Versicherung auch dann greift, wenn der Versicherte vor dem Einbruch fahrlässig handelte und z.B. Schmuck oder Wertpapiere offen auf dem Tisch liegen ließ anstatt sie zu verschließen.

Bei der Wahl der passenden Hausratversicherung sollten Verbraucher sollten immer mehrere Anbieter verglichen werden, denn allein bedingt durch den Wohnort zeigen sich schon deutliche Unterschiede im Preis.

Mit unserem unverbindlichen Vergleichsrechner können Sie bequem verschiedene Tarife vergleichen, um für Sie das beste Angebot zu finden.

 

Quelle: finanzen.de

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