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Kommt die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige?

Wir steuern auf den Herbst der Entscheidungen zu. Nach den Landtagswahlen in Thüringen am 27.10.2019 rechnen alle mit einem Gesetzesentwurf zur Pflichtversicherung für Selbständige vom verantwortlichen Minister Hubertus Heil.

Worum geht es?
Ca. 3 Millionen Selbstständige in Deutschland sind nicht ausreichend für die Versorgung im Alter abgesichert. Dies soll sich nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schon im nächsten Jahr ändern. Die Idee wurde bereits im Koalitionsvertrag verankert und soll bis Ende des Jahres konkrete Formen annehmen. Mit einem Gesetzesentwurf bzw. einer Reform sollen Selbstständige in das System der Alterssicherung mit einbezogen werden.

Wie sieht die aktuelle Regelung aus?

Momentan besteht für einige Selbstständige und Freiberufler bereits eine Rentenversicherungspflicht. Zu den „besonders schutzbedürftigen Berufsgruppen“ zählen demnach z. B. Bildungs- und Pflegeberufe, Künstler und Handwerker zulassungspflichtiger A-Gewerke (Maler, Lackierer, Schornsteinfeger, Dachdecker etc.). Daneben müssen sich bestimmte Freiberufler in das Versorgungswerk ihrer Kammer eintragen lassen. Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater und Architekten zählen beispielsweise dazu.

Wie soll die konkrete Umsetzung aussehen?
Eine Rentenversicherungspflicht soll ab 2020 mittels einer Nachweispflicht für Selbstständige durchgesetzt werden. Diese müssen dann nachweisen, dass sie privat eine entsprechende Vorsorge für das Alter getroffen haben. Haben sie dies getan (z. B. als Basisabsicherung in Form der Rürup-Rente), müssen sie keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Können sie diesen Nachweis nicht erbringen erfolgt eine automatische Aufnahme in die gesetzliche Rentenversicherung.
Dies soll laut Heil für bestehende Unternehmer gelten. Zudem soll es eine „Schonfrist“ für Existenzgründer geben.

Gibt es Kritik?

Kritisch wird vor allem gesehen, dass es dem Arbeitsminister hier nicht vordergründig um die Absicherung der Selbstständigen geht, vielmehr wird der Eindruck erweckt, dass diese mit ihren Beiträgen die Kosten der Grundrente mittragen sollen.
Auch die Zahl von 3 Millionen nicht Abgesicherten kann nicht als gesichert angesehen werden: so zeigte schon die Allensbach-Studie aus 2018, dass der größte Teil der Selbstständigen für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit vorsorgt.

Was kann ich jetzt bereits tun?
Sie sollten informiert bleiben und sich schon jetzt über die verschieden Varianten – gesetzliche Rentenversicherung und Rürup-Rente - informieren, um im „Ernstfall“ gewappnet zu sein.

 

 

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